Tiefstpreis Garantie

Wir sind von unseren Preisen so überzeugt, dass wir ihnen eine Garantie geben...

Merkliste [ 0 Einträge ]

travelxalps Reiseschutz

Mit dem travelXXL Reiseschutz bieten wir Ihnen ein umfassendes Versicherungspaket, das Sie bei allen Angeboten auf Wunsch kostengünstig mitbuchen können: Stornoschutz, Reisegepäck, Krankenhauskosten, u.v.m. Diese Informationen, bzw. die geltenden Versicherungsbedingungen können Sie sich auch als PDF-Dokument herunterladen.

Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite!

(Die Preisinformationen zur Reiseversicherung finden Sie beim jeweiligen Angebot, da von der Höhe des Reisepreises abhängig.)

Versicherungsleistungen


Stornoschutz und Reiseabbruch:
Ersatz der Stornogebühren bei Nichtantritt der Reise oder bei vorzeitigem Reiseabbruch aufgrund Unfalles oder Erkrankung des Versicherten bzw. Tod eines nahen Angehörigen. Ersatz von anteilig nicht genutzten Liftkarten, aufgrund Ski/Snowboard-Unfalles.

Dauerinvalidität:
Ab Invaliditätsgrad 50 %: Leistung bis € 20.000,-.

Krankenhauskosten bei stationärer und ambulanter Behandlung (*):
Kostenersatz bis zu € 100.000,- für akute Behandlung, Aufenthalt, Verpflegung und Krankentransport im Ausland. Als Ausland gilt nicht das Land des ständigen Wohnsitzes.

Arztkosten im Ausland (*):
Kostenersatz bis zu 100 % für medizinisch erforderliche Behandlung und Medikamente. Als Ausland gilt nicht das Land des ständigen Wohnsitzes.
(*) Besteht keine gesetzliche oder private Krankenversicherung oder ist diese nicht gültig, so ist der Versicherungsschutz aus gegenständlicher Versicherung mit 80 % der entstandenen Kosten begrenzt.

Bergungs- und Rückholkosten (Rettung im medizinisch bedingten Notfall):
Kostenersatz zu 100 % für Bergung (inkl. Hubschrauberprimärrettung bis € 3.000,--), Medikamenten- und Serentransport, Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit sowie für Überführung bei Ableben in jenes Land, von dem aus die gebuchte Reise angetreten wurde.

Alpenschutz:
Kostenersatz, wenn die An- oder Abreise zum/vom Urlaubsort wegen behördlicher Straßensperren aufgrund Elementarereignissen mehr als 12 Stunden nicht möglich ist, bis € 100,- pro Erwachsenen und € 50,- pro Kind bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

Gips-Geld:
Erleidet der Versicherte während der gebuchten Reise einen versichterten Unfall und wird aus medizinischer Notwendigkeit ein Hartverband (Gips) angelegt, erhält der Versicherte ab Anlegen des Verbandes € 50,-- pro verbleibenden Urlaubstag am Urlaubsort ersetzt.
Generelle Ausschlüsse: Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, Ereignisse oder Unfälle und deren Folgen, die sich auf/durch ungekennzeichnete/n Pisten, Klettersteige/n oder Pfade/n, aufgrund mangelhafter Bereifung des eigenen PKW oder Missachtung der Kettenpflicht oder Fahrverbote ereignen.

Reisegepäck:
Auf erstes Risiko (Unterversicherungsverzicht) inkl. Sportgeräte Kostenersatz bei Beraubung, Diebstahl, Beschädigung und Verlust durch den Transporteur bis € 1.500,- pro Person, bei Familienversicherung bis € 3.000,- für die ganze Familie. Verspätete Gepäckauslieferung am Urlaubsort von mehr als 48 Stunden: für notwendige Überbrückungskäufe bis € 150,- pro Person bzw. bis € 300,- bei Familien. Überbrückungskäufe gehen durch Entschädigung der Kosten durch den Versicherer in das Eigentum des Versicherers über.

Fahrzeugrückholung:
Kostenersatz für Rücktransport des Privat-PKW zu 100 %, wenn der/die Versicherte/n aufgrund eines versicherten Unfalles oder versicherten akuter Erkrankung während des Urlaubes körperlich nicht in der Lage ist/sind, die Rückreise mit dem eigenen Fahrzeug anzutreten. Gegenständlicher Versicherungsschutz bezieht sich jedoch nicht auf KFZ-Schäden und nicht auf Schäden die durch eine KFZ-Versicherung oder Schutz-Brief gedeckt sind.

Schadenregulierung:
Bei Vorliegen sämtlicher Unterlagen erfolgt die Schadenregulierung durch die Firma Cover-Direct innerhalb von 48 Stunden.

Wichtige Hinweise:
Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für die Dauer der bei travelxeurope gebuchten Reise bzw. Reiseleistung, maximal für den Zeitraum von 31 Tagen. Der Abschluss mehrerer, zeitlich aufeinander folgender Versicherungen gilt als einheitlicher zusammenhängender Versicherungszeitraum, eine Vervielfachung der Versicherungssummen erfolgt nicht. Zur Erlangung des Versicherungsschutzes muss die Versicherung gleichzeitig mit der Reisebuchung oder bis 8 Tage danach, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Bitte melden Sie Ihre Reiseverhinderung unverzüglich Ihrem Reisebüro und/oder schriftlich an Cover-Direct, Fasangartengasse 14/8, 1130 Wien, Tel.:++43/1/969 08 40, Fax.: ++43/1/969 98 41.

Familie = 2 Erwachsene und max. 5 mitreisende Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Geltungsbereich: Europa.
Genereller Selbstbehalt: Der Selbstbehalt beträgt generell 10% des Schadenbetrages es sei denn es tritt der Selbstbehalt gemäß Krankenhauskosten bei stationärer und ambulanter Behandlung bzw. Arztkosten im Ausland in Kraft.

Tour Care 24-Stunden-Notfallnummer: +43/1/969 08 40 (Austria)

Bewahren Sie diese Polizze in Ihrem eigenen Interesse gemeinsam mit den Reiseunterlagen auf! Diese Polizze dient zur Vorlage im Schadensfall. Im Notfall geben Sie bitte die Polizzennummer bekannt. Versicherungsschutz besteht nach Maßgabe der EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen (TourCare ALP 2008) der Europäischen Reiseversicherung.

Schadenabwicklung: Cover-Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H. • Fasangartengasse 14/8, A-1130 Wien Telefon: (+43).01.9690840, Fax: (+43).01.9690841, Registriert: Handelsgericht Wien / FN 196462s

Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG • Augasse 5-7, A-1090 Wien • Sitz in Wien • Firmenbuch HG Wien, FN 55418y, DVR-Nr. 0490083, Aufsichtsbehörde: FMA Finanzmarktaufsicht, Bereich Versicherungsaufsicht Praterstraße 23, A-1020 Wien.

TourCare ist eine Marke der Firma Cover-Direct

Bitte beachten Sie ...


Um eine schnelle und korrekte Abwicklung im Schadensfall gewährleisten zu können, bitten wir auch um Ihre Mithilfe. Ergänzend zur Versicherungspolizze erhalten Sie hier Informationen für den Not- bzw. Schadensfall:

Was mache ich im Versicherungsfall?
Grundsätzlich gilt gegenständlicher Versicherungsschutz nur dann, wenn der Schaden nicht durch eine andere, bereits vorher bestehende Versicherung gedeckt ist. Reichen Sie daher im Schadensfall bitte sämtliche Unterlagen zuerst bei jener originären Versicherung ein. Können Ihre Schadenersatzansprüche von Ihrem Versicherer aufgrund seiner Versicherungsbedingungen nicht oder nicht zur Gänze gedeckt werden, übermitteln Sie bitte Ihre Schadenunterlagen an Cover-Direct. Ihre Schadenansprüche werden sodann, nach Maßgabe des gegenständlichen Versicherungsschutzes, ersetzt.

Stornoversicherung
Die Stornierung einer Reise muss sofort nach Eintritt eines Stornierungsereignisses bei der Buchungsstelle gemeldet werden (binnen 48 Stunden). Eine Verzögerung der Stornomeldung kann zu Verlust oder zur Minderung des Schadenersatzes führen. Bitte übermitteln Sie uns folgende Unterlagen: Schadenanzeige für die Stornokosten-Versicherung (von Ihrer Buchungsstelle oder von Cover-Direct verlangen), Attest, Unfallprotokoll, Sterbeurkunde, kassenärztliche Krankmeldung, Stornokosten-Rechnung des Veranstalters (von Ihrer Buchungsstelle verlangen), Buchungsbestätigung.

Medizinischer Notfall
Für medizinische Beistandsleistungen kontaktieren Sie bitte unverzüglich die Cover-Direct unter der 24-Stunden-Notrufnummer: (+43).01. 969 08 40. Sollte eine stationäre Behandlung in Folge Erkrankung oder Unfall länger als 3 Tage dauern, informieren Sie bitte ebenfalls unverzüglich die vorstehende Notrufnummer. Im Notfall geben Sie bitte bekannt: Kontaktperson (Telefon, Aufenthaltsort), Name und Alter des Patienten, Nummer der Versicherungspolizze, Aufenthaltsort des Patienten (Krankenhaus, Ort, Telefon), Name des behandelnden Arztes und Diagnose.

Arzt- und Krankenhauskosten
Bitte senden Sie nach Ihrer Rückkehr die bezahlten Arzt- oder Krankenhausrechnungen an Ihre Krankenkasse bzw. Versicherungsgesellschaft. Nach Bearbeitung der zuständigen Stelle leiten Sie die Unterlagen an Cover-Direct weiter. Wir ersetzen Ihre Kosten abzüglich des von Ihrer Krankenkasse bzw. Versicherungsgesellschaft bereits bezahlten Anteils und abzüglich des Selbstbehalts.

Reisegepäckschäden
Schäden in Folge Diebstahls können nur aufgrund eines polizeilichen Protokolls angenommen werden. Bitte melden Sie jeden Diebstahl unverzüglich bei der örtlichen Polizei! Wird Ihr Reisegepäck durch ein Beförderungsunternehmen beschädigt, lassen Sie sich die Beschädigung sofort an Ort und Stelle bestätigen (z. B. Damage-Report bei Meldestelle am Flughafen).

Noch Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen unter unserer Service-Hotline 0810.081082 während unserer Bürozeiten (täglich von 08:00 – 20:00 Uhr) zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen schönen und vor allem unfallfreien Urlaub!

Ihr travelxalps Serviceteam

Schadenabwicklung
Cover-Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H.
Fasangartengasse 14/8, A-1130 Wien
Telefon: (+43).01.9690840, Fax: (+43).01.9690841
E-mail: office@cover-direct.com